UNSER SPEZIELLER TÄTIGKEITSBEREICH: DAS RECHT DES GESUNDHEITSWESENS:
Kauf des Tätigungsrechtes von Hausarztpraxen, Vertrertung von Ärzten und
gesundheitlichen Dienstleistern in Schadenersatzangelegenheiten,
Verfassung und Kommentierung von Auftragsverträgen, Geltendmachung
von Ansprüchen hinsichtlich
der ärztlichen Arbeitsverrichtung und Bereitschaft, Verfassung
von Materialien im Zusammenhang mit der Organisierung und Umwandlung
von Instituten des
Gesundheitswesens, die Kommentierung derselben. Vermittlung im
Gesundheitswesen.
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